01.02.12
Markierungen im Gesetzestext
Für alle Klausuren am Lehrstuhl gilt, dass nur farbliche Markierungen und Querverweise im Gesetz erlaubt sind. Alle weiteren Markierungen oder Hilfsmittel sind nicht zulässig!!
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01.02.12
Für alle Klausuren am Lehrstuhl gilt, dass nur farbliche Markierungen und Querverweise im Gesetz erlaubt sind. Alle weiteren Markierungen oder Hilfsmittel sind nicht zulässig!!